Über Uns

Im Rahmen unserer Befugnis (§4 StBerG) bieten wir unseren Mitgliedern eine professionelle Unterstützung bei ihren steuerlichen Angelegenheiten.

Der Lohnsteuerhilfeverein Saar-Pfalz e.V. im Landkreis Kusel besteht seit 1997. Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen, der kostendeckend mit pauschalen Mitgliedsbeiträgen arbeitet. Unsere Beratungsstellenleiter wurden überwiegend in der Landesfinanzschule Edenkoben ausgebildet und waren über mehrere Jahre in der Finanzverwaltung bei verschiedenen Finanzämtern tätig. Mittlerweile umfasst unser Verein tausende Mitglieder aus ganz Deutschland, deren Zufriedenheit unsere Hauptaufgabe ist.

 

Wir bieten folgende Leistungen*:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung (inkl. Berechnung des steuerlichen Ergebnisses, Abwicklung mit der zuständigen Finanzbehörde, Prüfung des Steuerbescheides sowie ggf. Einleitung eines Rechtsbehelfsverfahrens)

  • Beratung und Hilfeleistung (allg. steuerliche Angelegenheiten, Kindergeld, Lohnsteuerermäßigung, Steuerklassen u.a.)

  • Antragstellung bei der zuständigen Finanzbehörde

*Für etwaige Aufträge werden entsprechende Stufen bzw. Mitgliedsbeiträge fällig.

Unsere Berater unterstützen, wenn

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder

  • sonstige Einkünfte gem. § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) aus wiederkehrenden Bezügen (Nr. 1 - Renten), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (Nr. 1a - vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten) oder Einkünfte aus Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (Nr. 5 - bspw. Riesterverträge) vorliegen.

Außerdem besteht eine Beratungsbefugnis, insbesondere bei

  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,

  • Einkünften aus Kapitalvermögen,

  • anderen sonstigen Einkünften, beispielsweise aus gelegentlicher Vermittlung und

  • privaten Veräußerungsgeschäften.

Auch Arbeitslose werden beraten, gem. § 13 Satz 2 StBerG. Nach § 138 Abs. 1 SGB III ist arbeitslos, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. 

Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften, d.h. Einkünften aus Land- und Forst­wirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit werden nicht von uns beraten, gleiches gilt bei Vorliegen von umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen. Eine Ausnahme bei den Gewinneinkünften besteht, wenn diese nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei sind. Das betrifft bspw. die Übungsleiterpauschale oder steuerfreie Entschädigungen für kommunale Abgeordnete. 

 

 

Lohnsteuerhilfe Aulenbacher

Beratungsstelle
Lohnsteuerhilfeverein Saar-Pfalz e.V.

Am Spielplatz 3
66887 Rammelsbach

Tel: 06381 99 62 57 1
Mail: info@lohnsteuerhilfe-aulenbacher.de