Mitgliedsbeiträge

gültig ab 01.01.2022

Stufe - Einnahmen Euro Jahres-Beitrag in Euro inkl. MwSt.
  Höchstbetrag über 120.000,- 350,00
Stufe 1 von - bis 90.001 - 120.000 270,00
Stufe 2 von - bis 80.001 - 90.000 215,00
Stufe 3 von - bis 70.001 - 80.000 190,00
Stufe 4 von - bis 60.001 - 70.000 180,00
Stufe 5 von - bis 50.001 - 60.000 170,00
Stufe 6 von - bis 40.001 - 50.000 145,00
Stufe 7 von - bis 30.001 - 40.000 125,00
Stufe 8 von - bis 20.001 - 30.000 110,00
Stufe 9 von - bis 15.001 - 20.000 90,00
Stufe 10 von - bis 10.001 - 15.000 70,00
Stufe 11 von - bis          0 - 10.000 39,00
    Aufnahmegebühren: 12,00

Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, werden die Einnahmen zusammengerechnet. Dabei wird vorausgesetzt, dass beide Ehegatten Mitglieder werden; es wird in diesem Fall nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben.

Beitragsbemessungsgrenze bilden die steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Bruttoarbeitslohn, Rentenbezüge, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.) und die steuerfreien Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, des Mitglieds, sowie gegebenenfalls des Ehegatten). Die Grundsätze des gleichlautenden Ländererlasses der Obersten Finanzbehörden vom 30. Mai 1990 sind zu beachten. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, diejenigen Angaben zu machen, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind (§7 Abs. 1 der Satzung). Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist am 15. Januar eines jeden Jahres fällig und wird grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen (§ 7 Satzung)

Max Aulenbacher

Beratungsstelle
Lohnsteuerhilfeverein Saar-Pfalz e.V.

Am Spielplatz 3
66887 Rammelsbach

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