Mitgliedsbeiträge
gültig ab 01.01.2022
Stufe - | Einnahmen Euro | Jahres-Beitrag in Euro inkl. MwSt. |
Höchstbetrag über 120.000,- | 350,00 | |
Stufe 1 von - bis | 90.001 - 120.000 | 270,00 |
Stufe 2 von - bis | 80.001 - 90.000 | 215,00 |
Stufe 3 von - bis | 70.001 - 80.000 | 190,00 |
Stufe 4 von - bis | 60.001 - 70.000 | 180,00 |
Stufe 5 von - bis | 50.001 - 60.000 | 170,00 |
Stufe 6 von - bis | 40.001 - 50.000 | 145,00 |
Stufe 7 von - bis | 30.001 - 40.000 | 125,00 |
Stufe 8 von - bis | 20.001 - 30.000 | 110,00 |
Stufe 9 von - bis | 15.001 - 20.000 | 90,00 |
Stufe 10 von - bis | 10.001 - 15.000 | 70,00 |
Stufe 11 von - bis | 0 - 10.000 | 39,00 |
Aufnahmegebühren: 12,00 |
Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, werden die Einnahmen zusammengerechnet. Dabei wird vorausgesetzt, dass beide Ehegatten Mitglieder werden; es wird in diesem Fall nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben.
Beitragsbemessungsgrenze bilden die steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Bruttoarbeitslohn, Rentenbezüge, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.) und die steuerfreien Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, des Mitglieds, sowie gegebenenfalls des Ehegatten). Die Grundsätze des gleichlautenden Ländererlasses der Obersten Finanzbehörden vom 30. Mai 1990 sind zu beachten. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, diejenigen Angaben zu machen, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind (§7 Abs. 1 der Satzung). Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist am 15. Januar eines jeden Jahres fällig und wird grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen (§ 7 Satzung)

Max Aulenbacher
Beratungsstelle
Lohnsteuerhilfeverein Saar-Pfalz e.V.
Am Spielplatz 3
66887 Rammelsbach
Tel: 06381 99 62 57 1
Mail: info@lohnsteuerhilfe-aulenbacher.de
facebook: Lohnsteuerhilfe Aulenbacher