Mitgliedsbeiträge

gültig ab 01.01.2027

Stufe - Einnahmen Euro Jahres-Beitrag in Euro inkl. MwSt.
  Höchstbetrag über 110.000,- 400,00
Stufe 1 von - bis 90.001 - 110.000 300,00
Stufe 2 von - bis 80.001 - 90.000 250,00
Stufe 3 von - bis 70.001 - 80.000 210,00
Stufe 4 von - bis 60.001 - 70.000 200,00
Stufe 5 von - bis 50.001 - 60.000 180,00
Stufe 6 von - bis 40.001 - 50.000 160,00
Stufe 7 von - bis 30.001 - 40.000 140,00
Stufe 8 von - bis 20.001 - 30.000 120,00
Stufe 9 von - bis 15.001 - 20.000 100,00
Stufe 10 von - bis 10.001 - 15.000 80,00
Stufe 11 von - bis          0 - 10.000 50,00
    Aufnahmegebühren: 12,00

Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, werden die Einnahmen zusammengerechnet. Dabei wird vorausgesetzt, dass beide Ehegatten Mitglieder werden; es wird in diesem Fall nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben.

Beitragsbemessungsgrenze bilden die steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Bruttoarbeitslohn, Rentenbezüge, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.) und die steuerfreien Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, des Mitglieds, sowie gegebenenfalls des Ehegatten). Die Grundsätze des gleichlautenden Ländererlasses der Obersten Finanzbehörden vom 30. Mai 1990 sind zu beachten. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, diejenigen Angaben zu machen, die für die Festsetzung des jährlichen Beitrages notwendig sind (§7 Abs. 1 der Satzung). Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist am 15. Januar eines jeden Jahres fällig und wird grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen (§ 7 Satzung). Für etwaige Aufträge werden weitere Stufen bzw. weitere Mitgliedsbeiträge berechnet.

Lohnsteuerhilfe Aulenbacher

Beratungsstelle
Lohnsteuerhilfeverein Saar-Pfalz e.V.

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